Die Isolation weist u.a. eine sehr gute Dämmeigenschaft auf: Die Wärmeleitfähigkeit von Steinwolle beträgt, ebenso wie bei Glaswolle, lediglich 0,035 – 0,040 W/(m K). Um der aktuellen Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2014 zu entsprechen, muss die Dämmung daher mindestens 14 cm betragen. Im Dach werden jedoch eher 20 cm benötigt.

Weitere Vorteile des Dämmstoffes sind ebenso wie bei der Glaswolle die Resistenz gegenüber Schimmel und Ungeziefer, sowie die guten Brandschutzeigenschaften und ein ausgeprägter Schallschutz. Die Schalldämmeigenschaften von Steinwolle sind höher als von Glaswolle, daher wird Steinwolle auch häufig zur Raumabschottung und zur Schalldämmung in Geschossdecken verwendet.

Aufgrund der höheren Rohdichte von Steinwolle, hat diese im Vergleich zu Glaswolle einen weiteren Vorteil: Die Sonnenstrahlen, welche im Laufe des Tages auf das Eigenheim strahlen, werden zeitverzögert als Wärme in das Hausinnere abgegeben, je dicker die Dämmschicht, desto höher ist die Zeitverzögerung.

Die Hartschaumplatten aus PUR & PIR sind verwitterungsbeständig, wasserabweisend und besitzen hervorragende Dämmeigenschaften.

Beide Materialien sind ferner sehr preiswert und druckbeständig und weisen ein geringes Gewicht auf.

Die Wärmeleitfähigkeit der organisch synthetischen Dämmstoffe ist sehr gering und beläuft sich auf Werte zwischen 0,02 und 0,025 W/(m K). Dadurch ist der Wärmedurchgangskoeffizient von PUR und PIR ebenfalls sehr niedrig. Um den von der EnEV geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten für die Dämmung von Gebäudefassaden von U = 0,24 W/(m²K) zu erreichen, muss die Dämmstoffdicke daher lediglich ca. 10 cm betragen.

Auf PUR als Dämmstoff wird auch gerne zurückgegriffen, wenn elastische Eigenschaften in der Dämmung benötigt werden.

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